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Modernisierung auf PSD3 und PSR



Die Zahlungsdiensterichtlinie 3 (PSD3) ist eine aktualisierte Version der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) und enthält Regeln für die Effizienz und Sicherheit von elektronischen/digitalen Zahlungen und Finanzdienstleistungen in der EU1. Sie zielt darauf ab, den Wettbewerb und die Innovationskraft in der Finanzindustrie zu verbessern1. PSD3 enthält umfassendere Vorschriften zur Starken Kundenauthentifizierung (SCA) und strengere Regeln für den Zugang zu Zahlungssystemen und Kontoinformationen1. 

Die neuen Vorschläge beinhalten auch eine neue Verordnung über Zahlungsdienste (Payment Services Regulation, PSR), um den Verbraucherschutz zu verbessern1. Diese wird in den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein1. 

Es gibt noch keinen klaren Zeitplan für die Umsetzung von PSD3 und PSR. Die endgültigen Fassungen könnten bis Ende 2024 verfügbar sein1. Die Mitgliedstaaten erhalten in der Regel eine 18-monatige Übergangsfrist, sodass PSD3 und PSR etwa 2026 in Kraft treten könnten1. 

Die PSD3 und PSR kommen zahlreiche Herausforderungen auf Banken und Zahlungsdienstleister zu2. Die Richtlinien überschneiden sich in Teilen mit anderen Regulierungen, die sogar früher in Kraft treten2. Es lohnt sich, schon heute mit der Umsetzung einzelner Bausteine der Regulierung zu beginnen2. 

Einen einfachen Online-Check kann man hier finden: https://sl.bing.net/fQdCk6ZXCBE


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